LAP-gehDAAV 2004 § 11 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst

Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten, durchgeführt. Mit der Durchführung des Hauptstudiums I kann eine andere geeignete Fachhochschule beauftragt werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von