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LAP-hDBiblV § 25 Übergangsregelung

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richten sich nach den bisherigen Vorschriften. Dies gilt für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte entsprechend.

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