(1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die jeweilige Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
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ein tabellarischer Lebenslauf, - 2.
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ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll, - 3.
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Ablichtungen - a)
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des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder des Nachweises eines entsprechenden Bildungsstandes, - b)
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des Zeugnisses über die Staatsprüfung oder die Hochschulprüfung, - c)
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der Bescheinigungen der Hochschule über die Vorlesungen, die die Bewerberin oder der Bewerber belegt hat, und über die Übungen und Seminare, an denen sie oder er teilgenommen hat, - d)
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etwaiger weiterer Unterlagen über besondere wissenschaftliche oder informationstechnische Kenntnisse und Fähigkeiten und - e)
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der Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen sowie
- 4.
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gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.