LAP-htVerwDV § 46 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

alle Schwerpunktgebiete:   Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1 3. Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstechnik   1 1/4 4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1       -------     zusammen 4 1/4 Schwerpunktgebiet Bauingenieurwesen:   Stunden 5. Technik, Planung und Entwicklung von Bahnanlagen   1 6. Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bahnanlagen   1 1/4       ------     zusammen 2 1/4 Schwerpunktgebiet Maschinen- und Elektrotechnik:   Stunden 7. Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen   1 8. Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen   1 1/4       ------     zusammen 2 1/4 Schwerpunktgebiet Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik:   Stunden 9. Technik, Planung und Entwicklung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen   1 10. Bau, Betrieb und Instandhaltung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen   1 1/4       ------     zusammen 2 1/4

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