Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
LAP-htVerwDV § 46 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
alle Schwerpunktgebiete:Stunden1.Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen12.Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit13.Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstechnik1 1/44.Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften1-------zusammen4 1/4Schwerpunktgebiet Bauingenieurwesen:Stunden5.Technik, Planung und Entwicklung von Bahnanlagen16.Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bahnanlagen1 1/4------zusammen2 1/4Schwerpunktgebiet Maschinen- und Elektrotechnik:Stunden7.Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen18.Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen1 1/4------zusammen2 1/4Schwerpunktgebiet Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik:Stunden9.Technik, Planung und Entwicklung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen110.Bau, Betrieb und Instandhaltung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen1 1/4------zusammen2 1/4