LAP-mDBNDV § 14 Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

1. Einführungslehrgang 1 Monat, 2. Praktikum I 4 Monate, 3. Zwischenlehrgang I 2 Monate, 4. Zwischenlehrgang II 1 Monat, 5. Praktikum II 12 Monate, 6. Abschlusslehrgang 4 Monate.

(2) Während der Praktika finden die in § 24 aufgeführten praxisbezogenen Lehrveranstaltungen statt.

(3) Der Zwischenlehrgang I schließt mit der Zwischenprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahnprüfung ist.

(4) Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung.

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