(1) Der Zwischenlehrgang I vertieft und ergänzt die im Praktikum I erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten fachtheoretisch. Er bereitet auf die Zwischenprüfung vor.
(2) Schwerpunkte der fachtheoretischen Ausbildung sind
- 1.
-
öffentliches Dienstrecht, - 2.
-
Staats- und Verfassungsrecht, - 3.
-
allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, - 4.
-
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, - 5.
-
Sicherheit und Geheimschutz, - 6.
-
Grundzüge der Datenverarbeitung, - 7.
-
operative Aufklärung, - 8.
-
Zeitgeschichte.