Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
Kapitel 1Laufbahn und Ausbildung§ 1Laufbahnämter§ 2Ziel der Ausbildung§ 3Einstellungsbehörde§ 4Einstellungsvoraussetzungen§ 5Ausschreibung, Bewerbung§ 6Auswahlverfahren§ 7Einstellung in den Vorbereitungsdienst§ 8Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes§ 9Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes§ 10Urlaub während des Vorbereitungsdienstes§ 11Ausbildungsakte§ 12Schwerbehinderte Menschen§ 13Gliederung des Vorbereitungsdienstes§ 14Grundsätze der fachtheoretischen Ausbildung§ 15Grundlehrgang§ 16Verwaltungslehrgang§ 17Abschlusslehrgang§ 18Ziel der praktischen Ausbildung§ 19Durchführung der praktischen Ausbildung§ 20Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder§ 21Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung§ 22Bewertungen während der praktischen AusbildungKapitel 2Prüfung§ 23Prüfungsamt§ 24Prüfungskommission§ 25Laufbahnprüfung§ 26Prüfungsort, Prüfungstermin§ 27Praktische Prüfung§ 28Zulassung zur schriftlichen Prüfung§ 29Schriftliche Prüfung§ 30Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 31Mündliche Prüfung§ 32Verhinderung, Rücktritt, Säumnis§ 33Täuschung, Ordnungsverstoߧ 34Bewertung von Prüfungsleistungen§ 35Gesamtergebnis§ 36Zeugnis§ 37Prüfungsakten, Einsichtnahme§ 38WiederholungKapitel 3Sonstige Vorschriften§ 39Übergangsregelung§ 40Inkrafttreten