Ausbildungsbehörde ist das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung nach Maßgabe dieser Verordnung.
LAP-mDVerfSchV § 15 Ausbildungsbehörde
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Referenzen
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