LAP-mDVerfSchV § 15 Ausbildungsbehörde

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausbildungsbehörde ist das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung nach Maßgabe dieser Verordnung.

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