(1) Der Grundlehrgang vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern insbesondere Grundkenntnisse über die Strukturprinzipien der deutschen Staats- und Verfassungsordnung sowie die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes.
(2) Diese Grundkenntnisse sollen den Anwärterinnen und Anwärtern in den Praktika das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln, insbesondere auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes, ermöglichen.