(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
- 1.
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Staatsrecht, - 2.
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Verwaltungsrecht, - 3.
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Betriebswirtschaftslehre, - 4.
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Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht, - 5.
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Besoldungsrecht, - 6.
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Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht, - 7.
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Haushalts- und Kassenwesen, - 8.
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Reise- und Umzugskostenrecht, - 9.
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Wehrersatzwesen, - 10.
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Verpflegung, - 11.
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Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen, - 12.
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Organisation.
(3) Die Lehrgebiete
- 1.
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Bürgerliches Recht, - 2.
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Beschaffungswesen und - 3.
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Einsatzaufgaben
(4) In den Lehrgebieten
- 1.
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Volkswirtschaftlehre, - 2.
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Versorgungsrecht, - 3.
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Psychologie und - 4.
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Soziologie