(1) Die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - mit den Fachgebieten
- 1.
-
Allgemeiner Maschinenbau, - 2.
-
Kraftfahrwesen, - 3.
-
Luftfahrzeugbau, - 4.
-
Luftfahrzeugantriebe, - 5.
-
Schiffbau, - 6.
-
Schiffsmaschinenbau, - 7.
-
Informationstechnik und Elektronik, - 8.
-
Elektrotechnik und Elektroenergiewesen, - 9.
-
Waffen- und Munitionswesen und - 10.
-
Feinwerktechnik und Optik
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.