Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
Kapitel 1Laufbahn und Ausbildung§ 1Laufbahnämter§ 2Ziel der Ausbildung§ 3Einstellungsbehörde§ 4Einstellungsvoraussetzungen§ 5Ausschreibung, Bewerbung§ 6Auswahlverfahren§ 7Einstellung in den Vorbereitungsdienst§ 8Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes§ 9Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes§ 10Urlaub während des Vorbereitungsdienstes§ 11Ausbildungsakte§ 12Schwerbehinderte Menschen§ 13Gliederung des Vorbereitungsdienstes§ 14Einführungslehrgang§ 15Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen§ 16Praktische Ausbildung§ 17Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder§ 18Abschlusslehrgang§ 19Leistungsnachweise und Bewertungen während der Lehrgänge§ 20Bewertungen während der praktischen Ausbildung§ 21(weggefallen)§ 22(weggefallen)Kapitel 2Prüfung§ 23Prüfungsamt§ 24Prüfungskommission§ 25Inhalt und Durchführung der Laufbahnprüfung§ 26Prüfungsort, Prüfungstermin§ 27Schriftliche Prüfung§ 28Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 29Mündliche Prüfung§ 30Verhinderung, Rücktritt, Säumnis§ 31Täuschung, Ordnungsverstoߧ 32Bewertung von Prüfungsleistungen§ 33Gesamtergebnis§ 34Zeugnis§ 35Prüfungsakten, Einsichtnahme§ 36WiederholungKapitel 3Sonstige Vorschriften§ 37Übergangsregelung§ 38Inkrafttreten