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LebensMAusbV § 2 Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 967/23
29. Mai 2024
4 B 967/23 29. Mai 2024