Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 967/23

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts C. vom 28.8.2023 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 1600/23 wird hinsichtlich Nr. 1 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13.4.2023 wiederhergestellt und hinsichtlich Nr. 3 der Ordnungsverfügung angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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