LeichtflBAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin

Der Ausbildungsberuf Leichtflugzeugbauer/Leichtflugzeugbauerin wird staatlich anerkannt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von