Der Ausbildungsberuf Leichtflugzeugbauer/Leichtflugzeugbauerin wird staatlich anerkannt.
LeichtflBAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Referenzen
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