Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, - 3.
-
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
-
Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
-
Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen, - 6.
-
Handhaben, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, - 7.
-
Kenntnisse des Glases und anderer Werk- und Hilfsstoffe in der Leuchtröhrenherstellung, - 8.
-
Wiederaufarbeiten von Leuchtröhren, - 9.
-
Verarbeiten von Glas zu Leuchtröhren, - 10.
-
Einbringen von Leuchtstoffen, - 11.
-
Elektrotechnische Kenntnisse für den Betrieb von Leuchtröhren, - 12.
-
Verarbeiten von Elektroden, - 13.
-
Evakuieren und Füllen von Leuchtröhren, - 14.
-
Einbrennen, Prüfen und Kennzeichnen von Leuchtröhren.