Die nachfolgenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen:
- 1.
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Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug), - 2.
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Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger, - 3.
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Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger, - 4.
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Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger, - 5.
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Lastkraftwagen mit einem Anhänger.