Treten besondere Belastungen auf, insbesondere wegen
- 1.
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der Betriebsausrüstung und deren Zustand oder der Betriebseigenschaften der verwendeten Luftfahrzeuge, - 2.
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des Einsatzes von Besatzungsmitgliedern mit geringer Flug-, Strecken- oder Luftfahrzeugmustererfahrung, - 3.
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erschwerter Flugdurchführung insbesondere auf Strecken mit fehlenden oder unzureichenden Navigationshilfen, hoher Luftverkehrsdichte oder häufigem Schlechtwetter, - 4.
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der Verwendung neuer Luftfahrzeugmuster, - 5.
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der Anzahl von Zwischenlandungen,