LuftRegV § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von