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LuftVG § 11

Luftverkehrsgesetz

Die Vorschrift des § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt für Flugplätze entsprechend.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 ME 12/19
14. Juni 2019
7 ME 12/19 14. Juni 2019
Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 3 K 364/09
15. September 2009
3 K 364/09 15. September 2009