Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

LwVfG § 47 (weggefallen)

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Dieser Paragraph ist weggefallen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 6 S 1630/12
9. Januar 2013
6 S 1630/12 9. Januar 2013