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MarkenG § 61 Beschlüsse, Rechtsmittelbelehrung

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

(1) Die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts sind, auch wenn sie nach Satz 3 verkündet worden sind, zu begründen und den Beteiligten von Amts wegen in Abschrift zuzustellen; eine Beglaubigung der Abschrift ist nicht erforderlich. Ausfertigungen werden nur auf Antrag eines Beteiligten und nur in Papierform erteilt. Falls eine Anhörung stattgefunden hat, können sie auch am Ende der Anhörung verkündet werden. Einer Begründung bedarf es nicht, wenn am Verfahren nur der Anmelder oder Inhaber der Marke beteiligt ist und seinem Antrag stattgegeben wird.

(2) Mit Zustellung des Beschlusses sind die Beteiligten über das Rechtsmittel, das gegen den Beschluss gegeben ist, über die Stelle, bei der das Rechtsmittel einzulegen ist, über die Rechtsmittelfrist und, sofern für das Rechtsmittel eine Gebühr nach dem Patentkostengesetz zu zahlen ist, über die Gebühr zu belehren. Die Frist für das Rechtsmittel beginnt nur zu laufen, wenn die Beteiligten nach Satz 1 belehrt worden sind. Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsmittels nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung des Beschlusses zulässig, außer wenn der Beteiligte schriftlich dahingehend belehrt worden ist, daß ein Rechtsmittel nicht gegeben sei. § 91 ist entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für den Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 64.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 509/22
29. Februar 2024
30 W (pat) 509/22 29. Februar 2024
Beschluss vom Bundespatentgericht - 28 W (pat) 21/23
14. September 2023
28 W (pat) 21/23 14. September 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 26 W (pat) 26/18
17. April 2023
26 W (pat) 26/18 17. April 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 26 W (pat) 27/18
17. April 2023
26 W (pat) 27/18 17. April 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 29 W (pat) 72/22
16. Februar 2023
29 W (pat) 72/22 16. Februar 2023
Beschluss vom Bundespatentgericht - 28 W (pat) 532/22
27. Juli 2022
28 W (pat) 532/22 27. Juli 2022
Beschluss vom Bundespatentgericht - 28 W (pat) 533/22
27. Juli 2022
28 W (pat) 533/22 27. Juli 2022
Beschluss vom Bundespatentgericht - 25 W (pat) 501/21
20. Juni 2022
25 W (pat) 501/21 20. Juni 2022
Beschluss vom Bundespatentgericht - 25 W (pat) 540/21
24. Januar 2022
25 W (pat) 540/21 24. Januar 2022
Beschluss vom Bundespatentgericht - 26 W (pat) 55/20
21. Juni 2021
26 W (pat) 55/20 21. Juni 2021