(1) Der Antrag auf Änderung der Spezifikation gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1.
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die eingetragene geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung, - 2.
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der Name und die Anschrift des Antragstellers, - 3.
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Rechtsform, Größe und Zusammensetzung der den Antrag stellenden Vereinigung, - 4.
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falls ein Vertreter bestellt worden ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, - 5.
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Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt, - 6.
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die Rubriken der Spezifikation, auf die sich die Änderungen beziehen, - 7.
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die beabsichtigten Änderungen und deren Begründung.
(3) Für Anträge nach Artikel 53 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gelten im Übrigen die §§ 48 bis 51 entsprechend.