(1) Der Antrag auf Löschung einer eingetragenen geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung nach Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1.
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die geografische Angabe oder die Ursprungsbezeichnung, die gelöscht werden soll, - 2.
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der Name und die Anschrift des Antragstellers, - 3.
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falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, - 4.
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Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt, - 5.
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Gründe für die Löschung.