(Fundstelle: BGBl. I 2006, 811 - 815)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1)
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1)- a)
- Branchenstruktur der Marketing- und Kommunikationswirtschaft beschreiben, anzutreffende Betriebsformen, Branchensegmente und Tätigkeitsfelder darstellen
- b)
- Ausbildungsbetrieb in die Branchenstruktur einordnen
- c)
- Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- d)
- Aufbau, Struktur und Leitbild des Ausbildungsbetriebes erläutern
- e)
- Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft
(§ 4 Nr. 1.2)- a)
- Aufgabe und Bedeutung von Marketing und Kommunikation im Rahmen der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft darstellen
- b)
- Funktion und Bedeutung von Marketing und Kommunikation für Unternehmen, Verbände und Institutionen beschreiben
- c)
- Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
- d)
- Bereiche und Strukturen der Teilbranchen in der Marketing- und Kommunikationswirtschaft erläutern
- e)
- Arten von Marketingkommunikation unterscheiden, Bereiche voneinander abgrenzen und deren Beziehungen zueinander darstellen
- f)
- Stellung des Ausbildungsbetriebes im Vergleich zu Mitbewerbern ermitteln
- g)
- Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
1.3Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
(§ 4 Nr. 1.3)- a)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darstellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
- betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
- lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
- d)
- Fachinformationen nutzen
- e)
- wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
- f)
- arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 1.4)- a)
- Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.5Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.5)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2)
2.1Arbeitsorganisation
(§ 4 Nr. 2.1)- a)
- Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
- Arbeitsabläufe im eigenen Funktionsbereich und Schnittstellen zu anderen Funktionsbereichen berücksichtigen
- c)
- Arbeits- und Organisationsmittel sowie Informations- und Kommunikationsmittel einsetzen
- d)
- eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
- e)
- Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
2.2Projektorganisation
(§ 4 Nr. 2.2)- a)
- Inhaltliche, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen
- b)
- Instrumente des Projektmanagements anwenden
2.3Qualitätssichernde Maßnahmen
(§ 4 Nr. 2.3)- a)
- Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)
- Service-, Kundendienst- und Gewährleistungen als Teil der Qualitätssicherung situationsgerecht anwenden
2.4Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2.4)- a)
- Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
- b)
- interne und externe Dienste und Netze nutzen
- c)
- Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
- d)
- Maßnahmen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datensicherung aufgabenorientiert anwenden
3Kommunikation und Kooperation
(§ 4 Nr. 3)
3.1Kommunikation
(§ 4 Nr. 3.1)- a)
- Kommunikationsregeln berücksichtigen und zielgruppen- und mediengerecht anwenden
- b)
- Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und bedarfsgerecht nutzen
- c)
- situationsgerecht kommunizieren
- d)
- Moderationstechniken anwenden
- e)
- Arbeitsergebnisse situationsgerecht präsentieren und begründen
3.2Teamarbeit und Kooperation
(§ 4 Nr. 3.2)- a)
- Rückmeldungen über Arbeitsergebnisse geben, mit Kritik konstruktiv umgehen
- b)
- Strategien zur Konfliktlösung nutzen
- c)
- Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
3.3Kundenbeziehungen
(§ 4 Nr. 3.3)- a)
- Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit berücksichtigen
- b)
- Maßnahmen der Kundenbetreuung und -bindung umsetzen
- c)
- Beschwerden entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen umsetzen
- d)
- kulturelle Besonderheiten bei geschäftlichen Kontakten berücksichtigen
3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 4 Nr. 3.4)- a)
- fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
- im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
- Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
4Marketing- und Kommunikationsstrategien
(§ 4 Nr. 4)
4.1Marktbeobachtung und -analyse
(§ 4 Nr. 4.1)- a)
- Märkte beschreiben und eingrenzen
- b)
- Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen beschaffen und auswerten
- c)
- Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktanalyse auswählen
- d)
- Absatzpotenziale ermitteln
4.2Zielgruppen
(§ 4 Nr. 4.2)- a)
- Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten nutzen
- b)
- Konsumentenverhalten erfassen und analysieren
- c)
- Zielgruppen analysieren, definieren und segmentieren, dabei kulturelle und gesellschaftliche Verhaltensweisen, Werte und Normen berücksichtigen
4.3Markenführung
(§ 4 Nr. 4.3)- a)
- Merkmale einer Marke darstellen
- b)
- Instrumente der Markenführung beschreiben
- c)
- Markenwert aufzeigen
- d)
- Markenessenz feststellen
4.4Budgetplanung
(§ 4 Nr. 4.4)- a)
- Budgetplanungsarten unterscheiden
- b)
- Eckwerte von Marketingplänen berücksichtigen
- c)
- Budgets nach Zeit, Aktionen und Instrumenten des Marketingmix aufteilen
- d)
- Kapazitäten planen und mit der Produkt-, Marketing- und Vertriebsplanung abgleichen
- e)
- Kommunikationsplanung, Produktplanung und Vertrieb aufeinander abstimmen
5Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
(§ 4 Nr. 5)
5.1Briefing
(§ 4 Nr. 5.1)- a)
- Briefingbestandteile recherchieren und verifizieren
- b)
- Briefing anhand eines Musterbriefings formulieren
- c)
- Briefing auf Vollständigkeit überprüfen
- d)
- Fragenkatalog für das Re-Briefing erstellen und bearbeiten
5.2Konzeptionierung
(§ 4 Nr. 5.2)- a)
- an der Entwicklung von Strategien für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen mitwirken
- b)
- Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung und Ziele bewerten
- c)
- Kommunikationsmix und Kommunikationsmittel bestimmen
- d)
- Produktion und Ressourcen planen
- e)
- Projektbudget kalkulieren und vorschlagen
5.3Steuerung der kreativen Umsetzung
(§ 4 Nr. 5.3)- a)
- kreative Umsetzungen mit Briefing abgleichen
- b)
- Vorgaben für die Kreation formulieren
- c)
- Kreativitätstechniken nutzen
5.4Feinplanung des Medieneinsatzes
(§ 4 Nr. 5.4)- a)
- Mediaziele festlegen und Medienmix vorschlagen
- b)
- Einsatzplan entwickeln
- c)
- Optimierungsmöglichkeiten prüfen
5.5Rechte und Lizenzen
(§ 4 Nr. 5.5)- a)
- berufsspezifische Rechtsquellen, Normen und Regeln erschließen und anwenden
- b)
- rechtliche Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbs-, Urheber-, Verwertungs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht anwenden
- c)
- bei der Vertragsgestaltung sowie an der Beschaffung von Rechten und Lizenzen mitwirken
- d)
- zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Missbrauch beitragen
6Durchführung und Kontrolle von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
(§ 4 Nr. 6)
6.1Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern
(§ 4 Nr. 6.1)- a)
- Bedingungen für Ausschreibungen und Wettbewerbspräsentationen feststellen
- b)
- Ausschreibung formulieren
- c)
- Konzeptionen, Angebote und Präsentationen bewerten und auswählen
- d)
- Vereinbarung mit Dienstleistern formulieren
6.2Organisation interner und externer Herstellungsprozesse
(§ 4 Nr. 6.2)- a)
- Herstellungsprozesse und Aktivitäten planen
- b)
- Herstellungsprozesse und Aktivitäten überwachen, insbesondere hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität
- c)
- Abnahme von Einzelleistungen durchführen
6.3Medieneinsatz
(§ 4 Nr. 6.3)- a)
- Medieneinsatz steuern und überprüfen
- b)
- Resonanz erfassen und dokumentieren
- c)
- Medieneinsatz optimieren
6.4Kontrolle und Abschluss der Maßnahme
(§ 4 Nr. 6.4)- a)
- Ergebnisse der Marketing- und Kommunikationsmaßnahme dokumentieren
- b)
- Budgetkontrolle durchführen, bei Abweichungen Nachkalkulation vornehmen
- c)
- Rentabilität ermitteln
- d)
- Folgerungen für künftige Maßnahmen ableiten
7Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Nr. 7)
7.1Rechnungs- und Finanzwesen
(§ 4 Nr. 7.1)- a)
- Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
- b)
- Organisation des Rechnungs- und Finanzwesens im Ausbildungsbetrieb darstellen
- c)
- Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes anwenden
7.2Controlling
(§ 4 Nr. 7.2)- a)
- betriebliche Controllingsysteme und -instrumente anwenden
- b)
- betriebliche Leistungskennzahlen beschaffen und anwenden
- c)
- Ergebnisse des Rechnungswesens für das Controlling nutzen
- d)
- Wirtschaftlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen prüfen