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MessEG § 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen

(1) Verwendet werden dürfen ausschließlich Messgeräte oder sonstige Messgeräte, die den Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Sie müssen im Rahmen der vorgesehenen Verwendungsbedingungen eingesetzt werden.

(2) Wer ein Messgerät verwendet, hat sicherzustellen, dass

1.
die wesentlichen Anforderungen an das Messgerät nach § 6 Absatz 2 während der gesamten Zeit, in der das Messgerät verwendet wird, und bei der Zusammenschaltung mit anderen Geräten erfüllt sind, wobei anstelle der Fehlergrenzen nach § 6 Absatz 2 die Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten sind,
2.
die in einer Rechtsverordnung nach § 41 Absatz 1 Nummer 3 enthaltenen Vorschriften über das Verwenden öffentlicher Messgeräte beachtet werden, wenn das Messgerät dazu verwendet wird, Messungen für jedermann vorzunehmen (öffentliches Messgerät),
3.
das Messgerät nach § 37 Absatz 1 nicht ungeeicht verwendet wird,
4.
Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät, einschließlich solcher durch elektronisch vorgenommene Maßnahmen, für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Ablauf der nach § 41 Absatz 1 Nummer 6 bestimmten Eichfrist, längstens für fünf Jahre, aufbewahrt werden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 K 2823/21
19. August 2025
15 K 2823/21 19. August 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 Orbs 2/25
23. Juni 2025
1 Orbs 2/25 23. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (3. Senat für Bußgeldsachen) - 3 ORbs 330 SsBs 662/24
16. Juni 2025
3 ORbs 330 SsBs 662/24 16. Juni 2025
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (Senat für Bußgeldsachen) - 1 Ss (OWi) 20/25
2. April 2025
1 Ss (OWi) 20/25 2. April 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Kassel - 7 K 331/24.KS
26. Februar 2025
7 K 331/24.KS 26. Februar 2025
Urteil vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 VB 36/22
27. Januar 2025
1 VB 36/22 27. Januar 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Osnabrück - 1 A 52/22
28. Juni 2023
1 A 52/22 28. Juni 2023
Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 20 B 21.2421
15. Juni 2023
20 B 21.2421 15. Juni 2023
Beschluss vom Amtsgericht Sinsheim - 14 OWi 1/23
26. April 2023
14 OWi 1/23 26. April 2023
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1362/21
8. September 2022
4 A 1362/21 8. September 2022