Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 K 2823/21

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Der Bescheid der Beklagten vom 18. Januar 2021 (Rechnungsnummer       und Kundennummer       ) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juni 2021 wird aufgehoben, soweit damit eine Zahlung von über 812,00 € festgesetzt worden ist.

Die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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