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MetallbildMstrV § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Metallbildner-Handwerk

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gürtler- und Metalldrückermeisterverordnung vom 9. September 1994 (BGBl. I S. 2316) außer Kraft. Die Erlasse über das Berufsbild für das Gold-, Silber- und Aluminiumschläger-Handwerk vom 18. Juni 1963 (Erl. BMWi - II A 1 - 46 68 14) und über das Berufsbild für das Ziseleur-Handwerk vom 16. Januar 1957 (Erl. BMWi - II B 1 - 163/57) sind nicht mehr anzuwenden.

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