Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
- 1.
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die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; - 2.
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die Zahl der gültigen Stimmen; - 3.
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die Zahl der ungültigen Stimmen; - 4.
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die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen; - 5.
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die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder; - 6.
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besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.