MKSeuchV 2005 Anlage 1 (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1)

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2692 - 2693)

Ausstellende Behörde:

Versandort und -land:

I.
Versand von Tieren
1.
Anzahl der Tiere:
(in Worten)
2.
Herkunft der Tiere:
Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e):

Die Tiere werden versandt von
(vollständige Angabe des Verladeorts)
Name und Anschrift des Versenders:
3.
Bestimmung der Tiere:
Name und Anschrift des Empfängers:
Die Tiere werden versandt nach
(Bestimmungsland und -ort)
mit folgendem Transportmittel:
4.
Angaben zur Identifizierung der Tiere: Amtliche
Kennzeichnung
Geschlecht Rasse Alter
(Monate)

II.
Versand von Erzeugnissen 1
1.
Art und Gewicht des Erzeugnisses:   Frisches Fleisch; Gewicht (in kg) …   Rohmilch; Gewicht (in kg) …   Rohmilcherzeugnis; Gewicht (in kg) …   sonstiges Erzeugnis; Art …; Gewicht (in kg) …
2.
Herkunft des Erzeugnisses:
Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e):

Die Erzeugnisse werden versandt von
(vollständige Angabe des Verladeorts)
Name und Anschrift des Versenders:
3.
Bestimmung der Erzeugnisse:
Name und Anschrift des Empfängers:
Die Tiere werden versandt nach
(Bestimmungsland und -ort)
mit folgendem Transportmittel:
4.
Bescheinigung: Der unterzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere empfänglicher Arten oder die Erzeugnisse aus dem Sperrgebiet im Sinne des § 15 Absatz 2 Nummer 2 der MKS-Verordnung entsprechen.

Ausgefertigt in
(Ort)
am
(Datum)
(Dienstsiegel)
(Unterschrift des beamteten Tierarztes)

(Name in Großbuchstaben,
Amtsbezeichnung des Unterzeichners)

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