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MKSeuchV 2005 Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3)

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2694)



Ausstellende Behörde: . . . . . . . . . .Versandort und -land: . . . . . . . . . .I.Anzahl der Tiere: . . . . . . . . . .(in Worten)II.Herkunft der Tiere:Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e): . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .Die Tiere werden versandt von . . . . . . . . . .(vollständige Angabe des Verladeorts)Name und Anschrift des Versenders: . . . . . . . . . .III.Bestimmung der Tiere:Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . . . . . .Die Tiere werden versandt nach . . . . . . . . . .(Bestimmungsland und -ort)mit folgendem Transportmittel: . . . . . . . . . .IV.Angaben zur Identifizierung der Tiere:
Amtliche
Kennzeichnung
GeschlechtRasseAlter
(Monate)








V.Bescheinigung:Der unterzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere sowie alle Tiere empfänglicher Arten des Versandbetriebs im Sinne des § 18 Absatz 2 Nummer 3 klinisch nach Anhang III Nummer 1 der Richtlinie 2003/85/EG und serologisch nach Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2003/85/EG mit negativem Ergebnis auf Maul- und Klauenseuche untersucht worden sind.


Ausgefertigt in. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Ort)(Datum)
(Dienstsiegel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Unterschrift des beamteten Tierarztes). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Name in Großbuchstaben,
Amtsbezeichnung des Unterzeichners)

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