Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest:
- 1.
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die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; - 2.
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die Zahl der gültigen Stimmen; - 3.
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die Zahl der ungültigen Stimmen; - 4.
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die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber entfallenden Stimmen; - 5.
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besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.