Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

MoselSchPV 1997 § 1.27 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen

Moselschiffahrtspolizeiverordnung

Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen können von der zuständigen Behörde mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von