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MoselSchPV 1997 Anlage 1

Moselschiffahrtspolizeiverordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. II 2011, 1329)

Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt (nur Hinweis) A : Österreich B : Belgien BG : Bulgarien BIH : Bosnien und Herzegowina BY : Weißrußland CH : Schweiz CZ : Tschechische Republik D : Deutschland F : Frankreich FI : Finnland HR : Kroatien HU : Ungarn I : Italien L : Luxemburg LT : Litauen MD : Republik Moldau MLT Malta N : Niederlande NO : Norwegen P : Portugal PL : Polen R : Rumänien RUS : Russische Föderation SE : Schweden SI : Slowenien SRB : Serbien SK : Slowakei UA : Ukraine

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