MoselSchPV 1997 Inhaltsverzeichnis

Moselschiffahrtspolizeiverordnung

Erster Teil   Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen     Kapitel 1       Allgemeine Bestimmungen § 1.01 Begriffsbestimmungen § 1.02 Schiffsführer § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht § 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen § 1.06 Benutzung der Wasserstraße § 1.07 Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste § 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge § 1.09 Besetzung des Ruders § 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen § 1.11 Mitführen der Moselschifffahrtspolizeiverordnung § 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schiffahrtshindernisse § 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen § 1.14 Beschädigung von Anlagen § 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße § 1.16 Rettung und Hilfeleistung § 1.17 Anzeige von Unfällen; festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge § 1.18 Freimachen des Fahrwassers § 1.19 Besondere Anweisungen § 1.20 Überwachung § 1.21 Sondertransporte; Amphibienfahrzeuge; Militärfahrzeuge § 1.22 Anordnungen vorübergehender Art § 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen § 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze § 1.25 Laden, Löschen und Leichtern § 1.26 Sonderrechte der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden § 1.27 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen     Kapitel 2       Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung § 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe § 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge § 2.03 Schiffseichung § 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger § 2.05 Kennzeichen der Anker § 2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen     Kapitel 3       Bezeichnung der Fahrzeuge         Abschnitt I.: Allgemeines § 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen § 3.02 Lichter und Signalleuchten § 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel § 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel § 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen § 3.06 (ohne Inhalt) § 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw.         Abschnitt II: Nacht- und Tagbezeichnung         Titel A: Bezeichnung während der Fahrt § 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb § 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt § 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt § 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt § 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt § 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter § 3.15 Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist § 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt § 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen § 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt § 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt         Titel B: Bezeichnung beim Stilliegen § 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen § 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter § 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen § 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen § 3.24 Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger § 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge § 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker         Abschnitt III: Sonstige Bezeichnung § 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden § 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen § 3.29 Schutz gegen Wellenschlag § 3.30 Notzeichen § 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten § 3.32 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden § 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander § 3.34 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern     Kapitel 4       Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte         Abschnitt I: Schallzeichen § 4.01 Allgemeines § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen § 4.03 Verbotene Schallzeichen § 4.04 Notzeichen         Abschnitt II: Sprechfunk § 4.05 Sprechfunk         Abschnitt III: Informations- und Navigationsgeräte § 4.06 Radar § 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS     Kapitel 5       Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße § 5.01 Schiffahrtszeichen § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße     Kapitel 6       Fahrregeln         Abschnitt I: Allgemeines § 6.01 Fahrt unter Segel § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen § 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge         Abschnitt II: Begegnen und Überholen § 6.03 Allgemeine Grundsätze § 6.04 Begegnen: Grundregeln § 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln § 6.06 (ohne Inhalt) § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser § 6.08 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen § 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen § 6.10 Überholen: Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge § 6.11 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen         Abschnitt III: Weitere Regeln für die Fahrt § 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs § 6.13 Wenden § 6.14 Verhalten bei der Abfahrt § 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes § 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen § 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge § 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten § 6.19 Schiffahrt durch Treibenlassen § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag § 6.21 Zusammenstellung der Verbände § 6.22 Sperrung der Schiffahrt und gesperrte Wasserflächen § 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen         Abschnitt IV: Fähren § 6.23 Verhalten der Fähren         Abschnitt V: Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen § 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines § 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken § 6.26 Durchfahren der Bootsschleusen und Bootsgassen § 6.27 Wehre § 6.28 Durchfahren der Schleusen § 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt § 6.29 Vorrecht auf Schleusung         Abschnitt VI: Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar § 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter § 6.31 Schallzeichen beim Stilliegen § 6.32 Radarfahrt § 6.33 Schallzeichen für Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren § 6.34 Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren und das Dreitonzeichen hören     Kapitel 7       Regeln für das Stilliegen § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen § 7.02 Liegeverbot § 7.03 Ankern § 7.04 Festmachen § 7.05 Liegestellen § 7.06 Besondere Liegestellen § 7.07 Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen § 7.08 Wache und Aufsicht     Kapitel 8       Zusatzbestimmungen § 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge und Verbände § 8.01a Fahrgeschwindigkeit § 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände § 8.03 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen § 8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen § 8.05 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes § 8.06 Kupplungen der Schubverbände § 8.07 Sprechverbindung auf Verbänden sowie Fahrzeugen, deren Länge 110,00 m überschreitet § 8.08 Begehbarkeit der Schubverbände § 8.09 (ohne Inhalt) § 8.10 Bleib-weg-Signal § 8.11 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind § 8.12 Sicherheit an Bord der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen § 8.13 Anlegestellen für Fahrgastschiffe     Kapitel 9       Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen § 9.01 Fahrbeschränkungen § 9.02 Durchfahrt durch die Schleuse Metz außerhalb der Betriebszeiten § 9.03 Verkehrsregelung im Unterkanal der Koblenzer Schleusen § 9.04 Fahrt von Schubverbänden in der Moselmündung § 9.05 Meldepflicht     Kapitel 10       Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser § 10.01 Hochwassermarken § 10.02 Regeln für die Fahrt, wenn die Hochwassermarken erreicht oder überschritten sind Zweiter Teil   Umweltbestimmungen     Kapitel 11       Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen § 11.01 Begriffsbestimmungen und Anwendung § 11.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht § 11.03 Verbot der Einbringung und Einleitung § 11.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord § 11.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen § 11.06 Sorgfaltspflicht beim Bunkern § 11.07 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG) § 11.08 Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich § 11.09 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Anlagen   Anlage 1: Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt Anlage 2: (ohne Inhalt) Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge Anlage 4: (ohne Inhalt) Anlage 5: (ohne Inhalt) Anlage 6: Schallzeichen Anlage 7: Schiffahrtszeichen Anlage 8: Bezeichnung der Wasserstraße Anlage 9: (ohne Inhalt) Anlage 10: Muster für das Ölkontrollbuch Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen „Navigationsstatus“ und des Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug

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