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Oral zu applizierende Sättigungspräparate auf Cellulosebasis mit definiert vorgegebener Geometrie – zur Behandlung des Übergewichts und zur Gewichtskontrolle –
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MPAV Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten
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