Erfolgt die Anpassung des qualifizierten Mietspiegels unter Zugrundelegung der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, so gelten die §§ 20 und 21 entsprechend.
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MsV § 22 Anpassung mittels Index
Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel
Referenzen
Zitiert von
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Urteil vom Landgericht Berlin (67. Berufungskammer) - 67 S 285/24
1. Juli 2025
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67 S 285/24 | 1. Juli 2025 |
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 6363/05.PVB
24. April 2006
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33 K 6363/05.PVB | 24. April 2006 |