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MsV § 22 Anpassung mittels Index

Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel

Erfolgt die Anpassung des qualifizierten Mietspiegels unter Zugrundelegung der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, so gelten die §§ 20 und 21 entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Berlin (67. Berufungskammer) - 67 S 285/24
1. Juli 2025
67 S 285/24 1. Juli 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 6363/05.PVB
24. April 2006
33 K 6363/05.PVB 24. April 2006