Der Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
MusikfachhAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.