Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.
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NamÄndG § 10
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 A 3319/20
15. September 2022
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17 A 3319/20 | 15. September 2022 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - 6 K 578/11
25. März 2013
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6 K 578/11 | 25. März 2013 |