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NamÄndG § 10

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 A 3319/20
15. September 2022
17 A 3319/20 15. September 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - 6 K 578/11
25. März 2013
6 K 578/11 25. März 2013