Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
-
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen, Wege sowie der Gewässer, - 2.
-
der Aufstellung von Bauleitplänen.
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.