Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
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Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer, - 2.
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Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen, - 3.
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Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen, - 4.
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der Aufstellung von Bauleitplänen.