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NatSGSpreewV § 9 Einvernehmen
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem
Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung
"Biosphärenreservat Spreewald"
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,
3.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,