Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

NAV § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen. Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.

(2) Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist.

(3) Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.

(4) Netzbetreiber im Sinne dieser Verordnung ist der Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Dortmund - 10 O 19/25 (EnW)
12. November 2025
10 O 19/25 (EnW) 12. November 2025
Urteil vom Amtsgericht Paderborn - 50c C 7/25
8. Mai 2025
50c C 7/25 8. Mai 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 U 2/24
10. April 2025
5 U 2/24 10. April 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 109/23
7. Mai 2024
7 U 109/23 7. Mai 2024
Urteil vom Landgericht Dortmund - 18 O 68/20
4. April 2024
18 O 68/20 4. April 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (10. Zivilsenat) - 10 U 103/23
26. März 2024
10 U 103/23 26. März 2024
Beschluss vom Unknown court (1. Zivilsenat) - I ZB 68/20
17. Juni 2021
I ZB 68/20 17. Juni 2021
Urteil vom Landgericht Berlin (33. Zivilkammer) - 33 S 23/20
12. Mai 2021
33 S 23/20 12. Mai 2021
Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 385/17
18. Januar 2018
6 O 385/17 18. Januar 2018
Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 152/17
16. Oktober 2017
6 O 152/17 16. Oktober 2017