Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
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NotSan-APrV § 7 Niederschrift
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 9 S 149/20
5. Juni 2020
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9 S 149/20 | 5. Juni 2020 |
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (12. Kammer) - 12 K 249.17
9. November 2018
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12 K 249.17 | 9. November 2018 |