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NotSan-APrV § 7 Niederschrift

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 9 S 149/20
5. Juni 2020
9 S 149/20 5. Juni 2020
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (12. Kammer) - 12 K 249.17
9. November 2018
12 K 249.17 9. November 2018