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NotSan-APrV § 4 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

(1) Die staatliche Prüfung für die Ausbildung nach § 1 Absatz 1 umfasst jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

(2) Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule ab, an der er die Ausbildung abschließt. Die zuständige Behörde, in deren Bereich die Prüfung oder ein Teil der Prüfung abgelegt werden soll, kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen.

(3) Die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil.

(4) Die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes findet an der Schule statt, an der der Prüfling an der weiteren Ausbildung teilgenommen hat. Hat der Prüfling an keiner weiteren Ausbildung teilgenommen, bestimmt die zuständige Behörde die Schule, an der er die staatliche Ergänzungsprüfung ablegt. Die zuständige Behörde kann festlegen, dass die staatliche Ergänzungsprüfung nur durchgeführt wird, wenn daran mindestens 15 Prüflinge teilnehmen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 6 B 11/23
21. November 2023
6 B 11/23 21. November 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin (6. Kammer) - 6 A 92/19 SN
12. April 2021
6 A 92/19 SN 12. April 2021
Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 MB 22/20
9. Februar 2021
2 MB 22/20 9. Februar 2021
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (4. Kammer) - 4 A 1532/19 HGW
14. Dezember 2020
4 A 1532/19 HGW 14. Dezember 2020
Urteil vom Unknown court (6. Senat) - 6 C 8/19
28. Oktober 2020
6 C 8/19 28. Oktober 2020
Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (2. Kammer) - 2 K 4808/17
15. Juni 2020
2 K 4808/17 15. Juni 2020
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (12. Kammer) - 12 K 249.17
9. November 2018
12 K 249.17 9. November 2018
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 7494/17
13. September 2018
15 K 7494/17 13. September 2018