Auf Grund des § 11 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
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NotSan-APrV Eingangsformel
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Referenzen
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Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.