PackmAusbV § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen und zur Packmitteltechnologin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker/zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 5. April 2001 (BGBl. I S. 494) außer Kraft.

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