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PaßG 1986 § 14 Sofortige Vollziehung

Passgesetz

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Beschränkung des Geltungsbereiches oder der Gültigkeitsdauer des Passes (§ 7 Absatz 2), gegen die Passentziehung (§ 8), gegen die Untersagung der Ausreise (§ 10) und gegen die Sicherstellung des Passes (§ 13) haben keine aufschiebende Wirkung.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (1. Kammer) - 1 K 5072/23
30. Januar 2024
1 K 5072/23 30. Januar 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (5. Kammer) - 5 L 2778/22.F
17. Oktober 2022
5 L 2778/22.F 17. Oktober 2022
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (1. Senat) - 1 M 525/21, 1 M 525/21 OVG
17. Dezember 2021
1 M 525/21, 1 M 525/21 OVG 17. Dezember 2021