Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
PatAnwO § 1 Stellung in der Rechtspflege
Patentanwaltsordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (4. Zivilsenat) - 4 W 17/22
5. Januar 2023
|
4 W 17/22 | 5. Januar 2023 |
|
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 61/02
16. September 2002
|
I-20 W 61/02 | 16. September 2002 |