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PatAnwO § 1 Stellung in der Rechtspflege

Patentanwaltsordnung

Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (4. Zivilsenat) - 4 W 17/22
5. Januar 2023
4 W 17/22 5. Januar 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 61/02
16. September 2002
I-20 W 61/02 16. September 2002